Falsche Abmahnungen wegen Megaupload
von am 20.03.2012 um 13:55 (787 Hits)
Es war ja nur eine Frage der Zeit. Megaupload war die letzten Wochen in aller Munde und verhalf Kim Schmitz mal wieder zu zweifelhaftem Ruhm. Auf diesen Medienzug springen nun gewiefte Abzocker auf. Mit gefälschten Abmahnschreiben werden in den nächsten Tagen mit Sicherheit hunderte, wenn nicht gar tausende User zugespammt. Es handelt sich hierbei um ein ziemlich raffiniert gemachtes Abmahnschreiben, welches recht authentisch wirkt. Es wird auf etliche Paragraphen des Gesetzbuches verwiesen, der jurisitsche Fachjargon wird verwendet und es werden technische Details genannt, welche den unbedarften User einschüchtern sollen und zu einer Zahlung bewegen sollen. Zusätzlich wird massiv gedroht und mit utopischen Zahlen um sich geworfen. Ich kann mir richtig vorstellen, wie Lieschen Müller eingeschüchtert dieses Schreiben liest und direkt zur Bank rennt um den Gaunern knapp 150,00 Euro zu überweisen. Wenn man sich das Schreiben allerdings genauer ansieht, so entdeckt man schnell einige Ungereimtheiten. So ist es doch sehr verwunderlich, dass der Anwalt - als Unterzeichner wird Klaus Kroner genannt - so ziemlich jedes Majorlabel der Film- und Musikindustrie vertritt und zwar in einem Abwasch. Aufgezählt werden: EMI Music Germany, SONY BMG, Universal Music, Warner Music, Warner Bros., Dreamworks SKG und Paramount Pictures. Da hat er eigentlich nur noch Disney vergessen...Als nächstes wird in der Abmahnung auf das sogenannte Peer-to-Peer Verfahren hingewiesen. Es ist allgemein bekannt, dass Peer-to-Peer eine Technik zum Downloaden von Inhalten ist und dass es in diesem Zusammenhang bereits einige Wellen von Abmahnungen gab. Nur leider hat Megaupload rein gar nichts mit Peer-to-Peer zu tun. Bei Megaupload handelte es sich um einen sogenannten Oneclick-Hoster. Die Technik und das Prinzip sind völlig anders. Da dachte sich der Herr Klaus Kroner wohl, Peer-to-Peer + Megaupload = Megareibach. 1 + 1 ergibt aber auch heute nicht 3.Nun komme ich zu meinem Lieblingspunkt in der Abmahnung. Herr Klaus Kroner und seine Kollegen Jutta Müller, Martin Müller, Konstantin Wolff, Ulrike Henning und Sabine Schwarz, verlangen für die Urheberrechtsverletzung über Megaupload, welche einen Schaden von zehntausenden von Euros verursacht haben soll, eine Summe von 146,95 Euro. Die Überlegung von Klaus Kroner - den es mit Sicherheit nicht gibt - war wohl einen Betrag zu finden, welcher den Leuten als gering genug angesehen wird. Für 146,95 Euro geht man nicht zum eigenen Anwalt, sondern überweißt schnell, damit kein Ärger nachkommt. Ich bin mir sicher, dass es eine ganze Reihe von Usern gibt, die vermeintlich den Weg des geringsten Widerstands gehen und lieber die Abzockgebühr überweist als sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wer allerdings bei der Bankverbindung und dem Zahlungsempfänger immer noch nicht stutzig wird, dem ist dann vielleicht auch nicht mehr zu helfen. Es soll innerhalb von 7 Tagen eine SEPA Überweisug - also eine Auslandsüberweisung - an den Kontoinhaber "Lawyer Payment Services s.r.o." erfolgen. Passt irgendwie überhaupt nicht zu der angeblichen Kanzleianschrift in München. Es handelt sich um die Maximillianstr. 13 in München und es wurde nur eine Mobilnummer als Kontakt angegeben. Auf der Maximillianstraße gibt es zwar eine Menge Anwälte, allerdings keine Kanzlei mit Namen Klaus Kroner. Auch die Domain kroner-kollegen.de wurde in Wien registriert auf den Namen Istvan Nagy. Wer braucht noch weitere Anzeichen für eine astreine Abzocke? Ich denke keiner mehr. Die Masche wird allerdings funktionieren und ich bedauere die Leute, die ihr sauer verdientes Geld für so einen Blödsinn ausgeben.Code:Abmahnung wegen urheberrechtsverletzung – filesharing megaupload rechtsanwalt kroner View more documents from Foruminternet




































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